Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 30. Juni 2017 – Openbaar Ministerie/Freddy Lucien Magdalena Kirschstein, Thierry Frans Adeline Kirschstein

(Rechtssache C-393/17)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hof van beroep te Antwerpen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Openbaar Ministerie

Beklagte: Freddy Lucien Magdalena Kirschstein, Thierry Frans Adeline Kirschstein Freddy

Vorlagefragen

Ist die Richtlinie 2005/29/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt dahin auszulegen, dass sie der Regelung in Art. II.75 § 6 des Kodex Hochschulwesen vom 11. Oktober 2013, wonach nicht anerkannten Bildungseinrichtungen allgemein verboten ist, die Bezeichnung „Master“ auf von ihnen ausgestellten Diplomen zu verwenden, entgegensteht, wenn durch diese Regelung ein Grund des Allgemeininteresses, nämlich das Erfordernis, ein hohes Bildungsniveau zu gewährleisten, überwacht werden soll, wobei kontrolliert werden können muss, ob die aufgestellten Qualitätsanforderungen tatsächlich erfüllt sind?

Ist die Richtlinie 2006/123/EG2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt dahin auszulegen, dass sie der Regelung in Art. II.75 § 6 des Kodex Hochschulwesen vom 11. Oktober 2013, wonach nicht anerkannten Bildungseinrichtungen allgemein verboten ist, die Bezeichnung „Master“ auf von ihnen ausgestellten Diplomen zu verwenden, entgegensteht, wenn durch diese Regelung ein Grund des Allgemeininteresses, nämlich der Schutz von Dienstleistungsempfängern, überwacht werden soll?

Hält die Strafvorschrift, die auf von den flämischen Behörden nicht anerkannte Bildungseinrichtungen, die „Master“-Diplome ausstellen, anwendbar ist, der Verhältnismäßigkeitsprüfung der Art. 9 Abs. 1 Buchst. c und 10 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/123/EG stand?

____________

1 ABl. 2005, L 149, S. 22.

2 ABl. 2006, L 376, S. 36.