Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 5. Februar 2013 – Presset/Kommission
(Rechtssache F-25/12)1
(Öffentlicher Dienst – Dienstbezüge – Tagegeld – Anspruchsvoraussetzungen)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Paul-Henri Presset (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Pradal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung der Entscheidung, dem Kläger den Bezug von Tagegeld zu verweigern
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Presset trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
________________________1 ABl. C 138 vom 12.5.12, S. 36.