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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 5. Februar 2013 – Presset/Kommission

(Rechtssache F-25/12)1

(Öffentlicher Dienst – Dienstbezüge – Tagegeld – Anspruchsvoraussetzungen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Paul-Henri Presset (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Pradal)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung der Entscheidung, dem Kläger den Bezug von Tagegeld zu verweigern

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Presset trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 138 vom 12.5.12, S. 36.