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Amtsblattmitteilung

 

Klage der MyTravel Group plc gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 18. Juni 2003

    (Rechtssache T-212/03)

    (Verfahrenssprache: Englisch)

MyTravel Group plc mit Sitz in Manchester (Vereinigtes Königreich) hat am 18. Juni 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind D. Pannick, QC, Barrister A. Lewis und die Solicitors M. Nickolson und S. Cardell.

Die Klägerin beantragt,

(die Kommission zu verurteilen, ihr nach Artikel 288 Absatz 2 EG einen Betrag von [vertraulich] oder eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Summe als Schadensersatz zu zahlen;

(die Beklagte zu verurteilen, ab dem Datum des Urteils, aus dem sich die Verpflichtung zur Wiedergutmachung des Schadens in dieser Sache ergibt, Zinsen in Höhe von 8% per annum oder nach einem in das Ermessen des Gerichts gestellten Zinssatz zu zahlen;

(der Kommission die Kosten dieser Klage aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin, früher unter dem Namen Airtours plc bekannt, begehrt Ersatz des Schadens, den ihr die Kommission mit ihrer Entscheidung in der Sache IV/M.1524 ( Airtours/First Choice1 dadurch zugefügt habe, dass sie ihren Zusammenschluss mit First Choice für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt habe.

Die Klägerin macht geltend, dass die Kommission bei ihrer Prüfung des beabsichtigten Erwerbs von First Choice durch Airtours Rechtsvorschriften verletzt habe, die Rechte Einzelner begründen sollten. Die Klägerin ist im Einzelnen der Ansicht, die Kommission habe Artikel 2 der Verordnung Nr. 4046/89 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen2 und die allgemeinen Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Sorgfalt verletzt.

Die Klägerin trägt vor, dass die Kommission bei diesen Verstößen die Grenzen, die ihrem Ermessen gesetzt seien, offenkundig und erheblich überschritten habe und dass diese Verstöße hinreichend qualifiziert gewesen seien, um nach Artikel 288 EG einen Schadensersatzanspruch zu begründen.

Insoweit nimmt die Klägerin auf das Urteil in der Rechtssache T-342/99 (Airtours/Kommission)3 Bezug, das die Entscheidung der Kommission in der Sache IV/M. 1524 ( Airtours/First Choice für nichtig erklärt habe. Die Klägerin trägt vor, dass das Gericht erster Instanz den Beurteilungsspielraum, der der Kommission gebühre, angemessen berücksichtigt habe, aber dennoch der Ansicht gewesen sei, dass die Entscheidung mit einer Reihe offensichtlicher Beurteilungsfehler hinsichtlich der Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung behaftet gewesen sei. Ein solcher offensichtlicher Fehler, wie er in dem Verfahren der Nichtigkeitsklage festgestellt worden sei, kommt nach Ansicht der Klägerin einer offenkundigen Ermessensüberschreitung gleich und stellt einen hinreichend qualifizierten Verstoß dar.

Die Klägerin trägt ferner vor, dass die Tatsache, dass die Kommission über einen Ermessensspielraum verfüge, sie nicht ihrer Verpflichtung enthebe, sich an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung zu halten.

Die Klägerin habe infolge dieser Verstöße Einbußen erlitten. Diese bestünden erstens in den von First Choice realisierten Gewinnen, die in deren geprüften Jahresabschlüssen ausgewiesen seien und die der Klägerin zugefallen wären, wenn die Kommission den Erwerb nicht untersagt hätte. Ein zweiter Verlustposten besteht nach dem Vorbringen der Klägerin in nicht realisierten Kosteneinsparungen durch Synergieffekte, die infolge der Fusion entstanden wären, und ein dritter in den Kosten des fehlgeschlagenen Übernahmeangebots für First Choice, die infolge der Entscheidung der Kommission umsonst aufgewandt worden seien.

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1 - (Entscheidung 2000/276/EG der Kommission vom 22. September 1999 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache IV/M. 1524 ( Airtours/First Choice) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K[1999] 3022) (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. 2000, L 93, S. 1.

2 - (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Neu bekannt gemacht in ABl. 1990, L 257, S. 13).

3 - (Urteils des Gerichts erster Instanz vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache T-342/99 (Airtours/Kommission, Slg. 2002, II-2585).