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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Francesco Contesso gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Juni 2003

    (Rechtssache T-213/03)

    (Verfahrenssprache: Französisch)

Francesco Contesso, wohnhaft in Paris, hat am 13. Juni 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung, mit der die endgültige Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis zum 30. Juni 2001 aufgestellt wurde, aufzuheben;

(die Kommission zu verurteilen, ihm als symbolischen Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens einen Euro zu zahlen;

(der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger rügt eine Verletzung der Pflicht des Beurteilenden, vor der Erstellung der Beurteilung zunächst die Vorgesetzten des Beurteilten zu konsultieren, eine Verletzung der Pflicht des Beurteilenden, jede Seite von diesen abzeichnen zu lassen und die endgültige Beurteilung zu unterschreiben, und einen Verstoß gegen die Begründungspflicht, weil der Berufungsbeurteilende nicht die Gründe dafür angegeben habe, weshalb er die Stellungnahme der konsultierten Vorgesetzten nicht berücksichtigt habe.

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