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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Mário Paulo Tenreiro gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. Juni 2003

    (Rechtssache T-216/03)

    (Verfahrenssprache: Französisch)

Mário Paulo Tenreiro, wohnhaft in Kraainem (Belgien), hat am 10. Juni 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Georges Vandersanden.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung, ihn im Haushaltsjahr 2002 nicht zu befördern, die sich aus dem Fehlen seines Namens in der in der Verwaltungsmitteilung Nr. 69/2002 vom 14. August 2002 veröffentlichten Liste in die Besoldungsgruppe A 4 beförderten Beamten ergebe, aufzuheben;

(ihm rückwirkend die effektive Beförderung, die ihm im Haushaltsjahr 2002 hätte gewährt werden müssen, zuzuerkennen und ihn in all seine finanziellen und laufbahnmäßigen Rechte wiedereinzusetzen;

(der Kommission sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger macht einen angeblichen Verstoß gegen Artikel 45 Absatz 1 des Statuts und gegen das Diskriminierungsverbot geltend. Die Beklagte habe keine Abwägung der Verdienste des Klägers mit denen sämtlicher beförderungsfähiger Beamten aller Generaldirektionen vorgenommen und sich statt dessen auf die "Quote" beschränkt, die der Generaldirektion des Klägers zugeteilt worden sei. Sie habe die aus dem vorhergehenden Jahr "übrig gebliebenen" Beamten bevorzugt und nicht berücksichtigt, dass der Kläger im fraglichen Zeitraum von einer Generaldirektion in eine andere versetzt worden sei.

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