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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. September 2008 - MyTravel / Kommission

(Rechtssache T-212/03)1

(Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Wettbewerb - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird - Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichts - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift, die Rechte Einzelner begründen soll)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: MyTravel Group plc (Rochdale, Lancashire, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: D. Pannick, QC, M. Nicolson und S. Cardell, Solicitors, A. Lewis, Barrister, und R. Gillis, QC)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zuerst R. Lyal, A. Whelan und P. Hellström, später R. Lyal und F. Arbault)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: W.-D. Plessing und M. Lumma)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin angeblich aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses der Klägerin und First Choice plc entstanden ist

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die MyTravel Group plc trägt ihre eigenen Kosten.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 200 vom 23.8.2003.