Language of document : ECLI:EU:T:2021:590





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. September 2021 –
Arnaoutakis u. a./Parlament

(Rechtssachen T240/20 bis T245/20)

„Institutionelles Recht – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments – Änderung der zusätzlichen freiwilligen Ruhegehaltsregelung – Weigerung, ein zusätzliches freiwilliges Ruhegehalt zu gewähren – Einrede der Rechtswidrigkeit – Zuständigkeit des Präsidiums des Parlaments – Erworbene Rechte und Anwartschaften – Verhältnismäßigkeit – Gleichbehandlung – Rechtssicherheit“

1.      Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zusätzliche freiwillige Ruhegehaltsregelung – Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut im Hinblick auf bestimmte Voraussetzungen der zusätzlichen Ruhegehaltsregelung – Zuständigkeit des Präsidiums des Parlaments für den Erlass dieses Beschlusses

(Beschluss 2005/684 des Europäischen Parlaments; Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 76; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, Art. 25 Abs. 3; Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anhang VII)

(vgl. Rn. 3540)

2.      Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut im Hinblick auf bestimmte Voraussetzungen der zusätzlichen Ruhegehaltsregelung – Rechtsakt mit Verordnungscharakter und allgemeiner Geltung – Zulässigkeit einer Begründung, die sich auf die Angabe der zum Erlass des Rechtsakts führenden Gesamtsituation und der durch diesen verfolgten allgemeinen Ziele beschränkt – Beschluss, der in einem Kontext ergeht, der den Adressaten bekannt ist

(Art. 296 Abs. 2 AEUV)

(vgl. Rn. 4650)

3.      Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zusätzliche freiwillige Ruhegehaltsregelung – Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut im Hinblick auf bestimmte Voraussetzungen der zusätzlichen Ruhegehaltsregelung – Erworbene Rechte und Anwartschaften – Verstoß – Fehlen

(Beschluss 2005/684 des Europäischen Parlaments, Art. 27; Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 76 Abs. 2; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, Art. 25)

(vgl. Rn. 5863, 6675)

4.      Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zusätzliche freiwillige Ruhegehaltsregelung – Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut im Hinblick auf bestimmte Voraussetzungen der zusätzlichen Ruhegehaltsregelung – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Verstoß – Fehlen

(vgl. Rn. 80, 81)

5.      Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zusätzliche freiwillige Ruhegehaltsregelung – Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut im Hinblick auf bestimmte Voraussetzungen der zusätzlichen Ruhegehaltsregelung – Anhebung des Ruhestandeintrittsalters – Einführung einer Sonderabgabe auf das Ruhegehalt der Abgeordneten, die die zusätzliche Ruhegehaltsregelung in Anspruch nehmen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Verstoß – Fehlen

(vgl. Rn. 8695)

6.      Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zusätzliche freiwillige Ruhegehaltsregelung – Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut im Hinblick auf bestimmte Voraussetzungen der zusätzlichen Ruhegehaltsregelung – Grundsatz der Gleichbehandlung – Verstoß – Fehlen

(Beschluss 2005/684 des Europäischen Parlaments; Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anhang VII)

(vgl. Rn. 100108)

7.      Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zusätzliche freiwillige Ruhegehaltsregelung – Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut im Hinblick auf bestimmte Voraussetzungen der zusätzlichen Ruhegehaltsregelung – Grundsatz der Rechtssicherheit – Verstoß – Fehlen

(vgl. Rn. 112117, 119124)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidungen des Parlaments, mit denen die Anträge der Kläger auf Gewährung eines Anspruchs auf ein zusätzliches freiwilliges Ruhegehalt gemäß dem Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2018 zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (ABl. 2018, C 466, S. 8) zurückgewiesen wurden, weil sie das erforderliche Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht hätten

Tenor

1.

Die Rechtssachen T‑240/20 bis T‑245/20 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2.

Die Klagen werden abgewiesen.

3.

Herr Stavros Arnaoutakis und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen die Kosten.