Klage, eingereicht am 27. September 2012 - ZZ/Europol
(Rechtssache F-105/12)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. J. Dammingh und N. D. Dane)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung von Europol, mit dem dieses der Klägerin in Durchführung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 29. Juni 2010, Knöll/Europol (F-44/09), einen Pauschalbetrag als Ersatz des Schadens, der ihr durch die im genannten Urteil aufgehobene Entscheidung entstanden ist, gewährt hat
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung vom 28. November 2011, mit der der Beklagte ihr einen Betrag von 20 000 Euro als Ersatz des ihr entstandenen Schadens und als vollständige Durchführung eines zuvor ergangenen Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst gewährt, sowie die Entscheidung vom 29. Juni 2012, mit der ihre Beschwerde gegen die Entscheidung vom 28. November 2011 zurückgewiesen worden ist, aufzuheben;
Europol die Kosten einschließlich der Vergütung der Prozessbevollmächtigten aufzuerlegen.
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