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Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Bucureşti (Rumänien), eingereicht am 12. Dezember 2023 – RL, QN, MR, JT, VS, AX/Curtea de Apel Bucureşti

(Rechtssache C-762/23, Curtea de Apel Bucureşti)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Curtea de Apel Bucureşti

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungskläger: RL, QN, MR, JT, VS, AX

Berufungsbeklagte: Curtea de Apel Bucureşti

Beteiligter: Consiliul Național pentru Combaterea Discriminării

Vorlagefrage

Ist Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV (in Verbindung mit Art. 2 EUV) dahin auszulegen, dass der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit es verbietet, rumänischen Richtern mit einer ununterbrochenen Dienstzeit von 20 Jahren in der Justiz das Recht zu entziehen, bei Eintritt in den Ruhestand oder bei Beendigung ihres Amtes aus anderen ihnen nicht zur Last zu legenden Gründen einen Betrag in Höhe von sieben Bruttomonatsbezügen zu beziehen, wenn die Ausübung dieses Rechts auf Dienstbezüge aus Gründen, die in erster Linie mit den Erfordernissen der Beseitigung eines übermäßigen Haushaltsdefizits zusammenhängen (der Gesetzgeber verweist ausdrücklich auf den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Schwellenwert von 3 % des Bruttoinlandsprodukts), vor seiner Aufhebung ununterbrochen und für einen längeren Zeitraum ausgesetzt war?

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