Language of document : ECLI:EU:T:2008:107





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. April 2008 – Zypern/Kommission

(Rechtssache T-122/08 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Ausschreibung eines Auftrags zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Nordteil Zyperns – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Vorbringen, das im Wesentlichen dem Vorbringen in einer früheren Sache entspricht – Verweis auf die Begründung der früheren Entscheidung – Fehlende Dringlichkeit (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 6-7)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Ausschreibung der Kommission in Bezug auf den Aufbau einer Programmverwaltungsstelle zur Unterstützung bei der Umsetzung von Investitionsprojekten im Bereich Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und feste Abfälle, mit der die wirtschaftliche Entwicklung im Nordteil Zyperns gefördert werden soll

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.