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Klage, eingereicht am 20. Februar 2024 – Sport-Point/EUIPO – Imperial (QUIET PLEASE)

(Rechtssache T-97/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Sport-Point Holding GmbH (München, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt N. Schmitz)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Imperial SpA (Funo di Argelato, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke QUIET PLEASE – Anmeldung Nr. 18 327 426

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Dezember 2023 in der Sache R 1011/2023-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass die Unionsmarkenanmeldung Nr. 18 327 426 zur Eintragung zugelassen wird;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

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