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Rechtsmittel, eingelegt am 1. Dezember 2020 vom Königreich Spanien gegen das Urteil des Gerichts (Erweiterte achte Kammer) vom 23. September 2020 in den verbundenen Rechtssachen T-515/13 RENV und T-719/13 RENV, Königreich Spanien u. a./Europäische Kommission

(Rechtssache C-649/20 P)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: S. Centeno Huerta und S. Jiménez García)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts vom 23. September 2020, Königreich Spanien u. a./Kommission (verb. Rs. T-515/13 RENV und T-719/13 RENV, EU:T:2020:434), aufzuheben;

den Beschluss 2014/200/EU der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.21233 C/11 (ex NN/11, ex CP 137/06) Spaniens – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbares Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell bezeichnet wird1 für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Gericht habe aufgrund eines Begründungsmangels in Bezug auf die Prüfung des Selektivitätskriteriums nach Art. 107 Abs. 1 AEUV gegen Art. 47 der Charta in Verbindung mit Art. 256 AEUV und gegen die Grundsätze der Rückforderung verstoßen.

Dem Gericht sei ein Rechtsfehler bei der Auslegung des Art. 107 Abs. 1 AEUV hinsichtlich der Selektivität der Maßnahme unterlaufen.

Dem Gericht sei ein Rechtsfehler bei der Auslegung und Anwendung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit im Rahmen der Beihilfenkontrolle nach Art. 108 AEUV durch seine Prüfungsmethode und durch Aushöhlung beider Grundsätze unterlaufen.

Dem Gericht sei bei der Auslegung und Anwendung der auf die Rückforderung anwendbaren Grundsätze ein Rechtsfehler unterlaufen.

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1 ABl. 2014, L 144, S. 1.