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Klage, eingereicht am 30. Dezember 2013 – Meta Group/Kommission

(Rechtssache T-696/13)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Meta Group Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Bartolini, V. Colcelli und A. Formica)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Rechtswidrigkeit der Kürzungen, die die Kommission an den der META srl zustehenden Zuschüssen vorgenommen hat, festzustellen;

die Kommission infolgedessen zur Zahlung des zusätzlichen Betrags von 129 153,11 Euro, nebst Verzugszinsen an die Klägerin, zu verurteilen;

die Verwaltung zum Ersatz des der Klägerin entstandenen Folgeschadens zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage richtet sich gegen die Beschlüsse der Kommission, mit denen der ursprünglich für die Vorhaben „BCreative“, „Take-It-Up“ und „Ecolink+“, vorgesehene Zuschuss gekürzt wurde, für die innerhalb des „Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)“ Finanzhilfevereinbarungen zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossen wurden.

Verschiedene Beschlüsse, die diese Vorhaben betreffen, sind auch in den Rechtssachen T-471/12, T-34/13 und T-35/13, Meta Group/Kommission, angefochten worden.

Die vorgetragenen Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen den in diesen Rechtssachen geltend gemachten.