Language of document : ECLI:EU:T:2014:924





Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 23. Oktober 2014 –
ENAC/Kommission und INEA (Rechtssache T‑695/13)

„Nichtigkeitsklage – Transeuropäisches Verkehrsnetz – Klage betreffend die Erstellung einer Studie zur Entwicklung der Intermodalität des Flughafens Bergamo-Orio al Serio (Italien) – Entscheidung, mit der bestimmte vorgestreckte Kosten für nicht zuschussfähig erklärt und die entsprechenden Beträge zurückgefordert wurden – Falsche Bezeichnung der Klägerin – Teilweise Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Klage gegen den Urheber der angefochtenen Handlung – Ausnahmen – Handlungen, die aufgrund von übertragenen Befugnissen erlassen wurden und dem übertragenden Organ zuzuschreiben sind – Voraussetzungen (Art. 230 EG) (vgl. Rn. 19)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) vom 18. März 2013 über bestimmte Kosten, die anlässlich der Erstellung einer Machbarkeitsstudie über die Intermodalität des Flughafens Bergamo-Orio al Serio (Italien) entstanden sind, nachdem die Kommission der Ente Nazionale per l'Aviazione Civile (ENAC, italienische nationale Zivilluftfahrtbehörde) einen Zuschuss gewährt hatte, sowie der Entscheidung vom 23. Oktober 2013, mit der die von der ENAC nach dem genannten Schreiben vom 18. März 2013 abgegebene Stellungnahme zurückgewiesen und die darin geäußerten Schlussfolgerungen bestätigt wurden, darunter diejenige, den Betrag von 158 517,54 Euro zurückzufordern

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie gegen die Europäische Kommission gerichtet ist.

2.

Die Ente nazionale per l’aviazione civile (ENAC) trägt die Kosten.