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Klage, eingereicht am 30. März 2012 – ZZ/EIGE

(Rechtssache F-43/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Woog)

Beklagter: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des EIGE, mit der der Antrag des Klägers auf Zahlung der Managementzulage für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. September 2011 abgelehnt wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Direktorin des EIGE vom 12. Januar 2012, mit der sein Antrag auf Zahlung der Managementzulage für die Zeit vom 1. Juni 2010 bis 30. September 2011 abgelehnt wurde, auf seine Beschwerde, bestätigt mit Entscheidung des Bediensteten der Personalabteilung vom 27. Februar 2012, aufzuheben;

die Zahlung der Managementzulage für die Zeit vom 1. Juni 2010 bis 30. September 2011 nebst Verzugszinsen in Höhe des festgesetzten Zinssatzes der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte zuzüglich zwei Prozentpunkten ab dem 30. September 2011 anzuordnen;

dem Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen die Kosten aufzuerlegen.