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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 10. Oktober 2007 - Pouzol / Rechnungshof

(Rechtssache F-17/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter - Übertragung von vor dem Dienstantritt bei den Gemeinschaften erworbenen Ruhegehaltsansprüchen - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Michel Pouzol (Combaillaux, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Grisay, I. Andoulsi, und D. Piccininno)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Cortens)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs vom 23. November 2006, mit der die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung der Kommission vom 18. Mai 2006 als unzulässig zurückgewiesen wurde - Anerkennung des Rechts des Klägers auf Anrechnung zusätzlicher ruhegehaltsfähiger Dienstjahre - Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 117 vom 26.5.2007, S. 35.