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Vorabentscheidungsersuchen des Okrazhen sad Burgas (Bulgarien), eingereicht am 31. März 2021 – Strafverfahren gegen die „DELTA STROY 2003“ EOOD

(Rechtssache C-203/21)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Okrazhen sad Burgas

Beteiligte des Ausgangsverfahrens

„DELTA STROY 2003“ EOOD

Vorlagefragen

Sind die Art. 4 und 5 des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI sowie Art. 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie eine Regelung eines Mitgliedstaats zulassen, nach der das nationale Gericht in einem Verfahren wie dem Ausgangsverfahren gegen eine juristische Person wegen einer konkreten Straftat, deren Begehung noch nicht festgestellt wurde, weil sie Gegenstand eines nicht endgültig abgeschlossenen parallelen Strafverfahrens ist, eine Strafe verhängen kann?

Sind die Art. 4 und 5 des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI sowie Art. 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie eine Regelung eines Mitgliedstaats zulassen, nach der das nationale Gericht in einem Verfahren wie dem Ausgangsverfahren gegen eine juristische Person eine Strafe verhängen kann, indem es die Höhe dieser Strafe auf den Betrag des Ertrags festsetzt, der durch eine konkrete Straftat erlangt worden wäre, deren Begehung noch nicht festgestellt wurde, weil sie Gegenstand eines nicht endgültig abgeschlossenen parallelen Strafverfahrens ist?

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