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Urteil des Gerichts vom 22. September 2011 - ara/HABM - Allrounder (A mit zwei dreieckigen Motiven)

(Rechtssache T-174/10)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist - Bildmarke A mit zwei dreieckigen Motiven - Ältere nationale Wortmarke A - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: ara AG (Langenfeld, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt M. Gail, dann Rechtsanwälte M. Gail und H. Pernez)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Allrounder SARL (Saarburg, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Boespflug)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Januar 2010 (Sache R 481/2009-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der ara AG und der Allrounder SARL

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die ara AG trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 179 vom 3.7.2010.