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Klage, eingereicht am 12. April 2010 - ARA/HABM - Allrounder (Darstellung des Buchstaben "A" mit zwei Hörnern )

(Rechtssache T-174/10)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: ara AG (Langenfeld, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Gail)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Allrounder SARL (Saarburg, Frankreich)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Januar 2010 in der Sache R 481/2009-1 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Allrounder SARL.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die den Buchstaben "A" mit zwei Hörnern darstellt, für Waren der Klassen 18 und 25.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Insbesondere eine Wortmarke "A" für Waren der Klassen 18 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).