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Klage, eingereicht am 15. April 2010 - Kommission/SEMEA

(Rechtssache T-168/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Petrova und Rechtsanwalt E. Bouttier)

Beklagte: Société d'économie mixte d'équipement de l'Aveyron (SEMEA) (Millau, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Société d'économie mixte d'équipement de l'Aveyron in der Person ihres Ad-hoc-Vertreters zu verurteilen, an sie einen Betrag von 41 012 Euro zuzüglich der seit 10. März 1992 oder, hilfsweise, seit 27. April 1993 fälligen Zinsen zu zahlen;

die Berechnung von Zinseszinsen anzuordnen;

die Gesellschaft SEMEA zur Zahlung von 5 000 Euro aufgrund missbräuchlichen Widerstands zu verurteilen;

der Gesellschaft SEMEA die Kosten dieser Rechtssache aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Europäische Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, habe am 6. Juli 1990 mit der Société d'économie mixte d'équipement de l'Aveyron (SEMEA) einen Subventionsvertrag über eine örtliche Entwicklungsmaßnahme, bestehend aus der Durchführung von Arbeiten zur Vorbereitung und zur Einführung eines Centre Européen d'Entreprise Locale (Europäisches Zentrum für örtliche Unternehmen) in Millau abgeschlossen.

Mit diesem Vertrag habe sich SEMEA verpflichtet, verschiedene Leistungen zu erbringen und gegenüber der Kommission durch die Vorlage von Berichten in regelmäßigen Abständen darüber Rechenschaft abzulegen, während sich die Kommission ihrerseits verpflichtet habe, zur Durchführung dieser Arbeiten einen finanziellen Beitrag bis zu einer Höhe von maximal 135 000 ECU und bis zu 50 % der gerechtfertigten Kosten der Arbeiten zu leisten.

Im Mai 1991 habe SEMEA die Kommission gebeten, diesen Vertrag durch eine andere Einrichtung, den Verein CEI12, durchzuführen zu können, was die Kommission akzeptiert habe, wobei sie klargestellt habe, dass diese Vereinbarung SEMEA nicht von ihren Verpflichtungen entbinde; SEMEA habe bestätigt, dass sie für die ordnungsgemäße Durchführung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen hafte.

Nach einer Kontrolle des Fortschritts der Arbeiten sei festgestellt worden, dass sich die Summe der berücksichtigungsfähigen Ausgaben auf 187 977 ECU belaufe und daher der Beitrag der Kommission auf 50 % dieses Betrags, also auf 93 988 ECU festzusetzen sei.

Da SEMEA bereits 135 000 ECU im Rahmen des Vertrags erhalten habe, werde von ihr mit der vorliegenden Klage die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags verlangt.

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