Klage, eingereicht am 17. April 2014 – The Smiley Company SPRL/HABM (Form eines sternförmigen Gesichts)
(Rechtssache T-244/14)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: The Smiley Company SPRL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Freitag)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Januar 2014 in der Rechtssache R 838/2013-1 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Marke in Form eines sternförmigen Gesichts für die Waren der Klassen 29 und 30 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 168 937.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.