Beschluss des Gerichts vom 16. April 2015 – Yoworld/HABM – Nestlé (yogorino)
(Rechtssache T-246/14)1
(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Yoworld SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Tornato und D. Hazan)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: S. Bonne)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Société des produits Nestlé SA (Vevey, Schweiz)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Dezember 2013 (Sache R 115/2013-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Société des produits Nestlé SA und der Yoworld SA
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin und die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer tragen ihre eigenen Kosten, sowie je zur Hälfte die Kosten des Beklagten.
________________________1 ABl. C 235 vom 21.7.2014.