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Beschluss des Gerichts vom 16. April 2015 – Yoworld/HABM – Nestlé (yogorino)

(Rechtssache T-246/14)1

(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Yoworld SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Tornato und D. Hazan)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: S. Bonne)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Société des produits Nestlé SA (Vevey, Schweiz)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Dezember 2013 (Sache R 115/2013-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Société des produits Nestlé SA und der Yoworld SA

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer tragen ihre eigenen Kosten, sowie je zur Hälfte die Kosten des Beklagten.

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1     ABl. C 235 vom 21.7.2014.