Klage, eingereicht am 19. Februar 2024 – VanKing Celkar Group/EUIPO – Accell Nederland (SPARTAN PARTS)
(Rechtssache T88/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: VanKing Celkar Group PSA (Niepołomice, Polen) (vertreten durch Rechtsanwalt A. Michalak)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Accell Nederland BV (Heerenveen, Niederlande)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin: Klägerin
Streitige Marke: Unionsbildmarke SPARTAN PARTS – Anmeldung Nr. 18 568 813
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Dezember 2023 in der Sache R 893/2023-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufzuheben;
die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen, so dass es die Sachentscheidung abändern und die angemeldete Marke eintragen kann;
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens vor der Widerspruchsabteilung, der Beschwerdekammer und dem Gericht aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates und Art. 41 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Vergleich der Marken;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Vergleich der Waren und die Gefahr von Verwechslungen.
____________