Language of document : ECLI:EU:T:2012:489





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 –
Heijmans Infrastructuur/Kommission

(Rechtssache T‑359/06)

„Wettbewerb – Kartelle – Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Beweislast – Geldbußen – Schwere der Zuwiderhandlung – Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte“

1.                     Kartelle – Verbot – Befreiung – Verpflichtung des Unternehmens, die Begründetheit seines Antrags darzutun – Entscheidung der Kommission, mit der ein Befreiungsantrag abgelehnt wird – Begründungspflicht – Umfang (Art. 81 Abs. 3 EG) (vgl. Randnr. 30)

2.                     Kartelle – Verbot – Befreiung – Geltungsbereich – Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit – Einkaufsvereinbarungen – Beschränkungen, die zur Erreichung der mit den Vereinbarungen verbundenen wirtschaftlichen Vorteile nicht unerlässlich sind – Ausschluss (Art. 81 Abs. 1 und 3 EG; Mitteilung 2001/C 3/02 der Kommission, Nrn. 124 und 133) (vgl. Randnr. 31)

3.                     Kartelle – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beurteilungskriterien – Wettbewerbsfeindlichkeit – Hinreichende Feststellung – Keine Verpflichtung, eine gründliche Untersuchung der Marktmacht der Mitglieder eines Kartells vorzunehmen (Art. 81 Abs. 1 EG; Mitteilung 2001/C 3/02 der Kommission, Nr. 18) (vgl. Randnr. 33)

4.                     Kartelle – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beurteilungskriterien – Wettbewerbsfeindlichkeit – Hinreichende Feststellung – Feststellung, für die es keines Nachweises des Vorliegens von Nachteilen für die Endverbraucher bedarf – Beurteilung anhand des Inhalts der Vereinbarung und des wirtschaftlichen Kontexts (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 43‑44)

5.                     Kartelle – Vereinbarungen zwischen Unternehmen – Angeblich erzwungene Beteiligung – Umstand, der keinen Rechtfertigungsgrund für ein Unternehmen darstellt, das von der Möglichkeit einer Anzeige bei den zuständigen Behörden keinen Gebrauch gemacht hat (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnungen des Rates Nr. 17, Art. 3, und Nr. 1/2003, Art. 7) (vgl. Randnrn. 50, 95)

6.                     Kartelle – Abgrenzung des Marktes – Gegenstand – Bestimmung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Verpflichtung zur Abgrenzung des relevanten Marktes – Grenzen (Art. 81 Abs. 1 und 3 EG) (vgl. Randnrn. 53‑55, 134)

7.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Beweislast der Kommission für die Zuwiderhandlung und ihre Dauer – Umfang der Beweislast – Grad an Genauigkeit, den die von der Kommission herangezogenen Beweise aufweisen müssen – Gerichtliche Nachprüfung – Umfang (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 66‑67)

8.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Wahrung der Verteidigungsrechte – Akteneinsicht – Umfang – Weigerung, ein Dokument zu übermitteln – Folgen – Notwendigkeit, bei der dem betroffenen Unternehmen obliegenden Beweislast zwischen belastenden und entlastenden Schriftstücken zu unterscheiden (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 27 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 107‑108)

9.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Abweichung der Entscheidung von der Mitteilung der Beschwerdepunkte – Verletzung der Verteidigungsrechte – Voraussetzung – Fehlende Möglichkeit für das Unternehmen, sich gegen eine zuletzt nach geltend gemachte Rüge zu verteidigen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 27 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 118‑121)

10.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Stimmenthaltung eines Kommissionsmitglieds wegen eines Interessenkonflikts – Verstoß gegen das Kollegialprinzip – Fehlen (Art. 81 Abs. 1 EG und 219 EG) (vgl. Randnrn. 126‑128)

11.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln – Verpflichtung, auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die im Verwaltungsverfahren vorgebracht worden sind – Fehlen (Art. 81 EG, 82 EG und 253 EG) (vgl. Randnrn. 133, 138)

12.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Ermessen der Kommission – Beurteilung anhand der Art der Zuwiderhandlung – Besonders schwere Zuwiderhandlungen – Horizontale Preisabsprache und Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleicher Leistung gegenüber Handelspartnern – Gesamtbeurteilung (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1) (vgl. Randnrn. 147‑149, 151‑152)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4090 endg. der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.456 – Bitumen [Niederlande]), soweit sie die Klägerin betrifft, und, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen sie festgesetzten Geldbuße

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Heijmans Infrastructuur BV trägt die Kosten.