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Klage, eingereicht am 5. Dezember 2006 - Heijmans Infrastructuur / Kommission

(Rechtssache T-359/06)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Heijmans Infrastructuur BV (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. A. F. M. Smeets und A. M. van den Oord)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die an sie gerichtete Entscheidung vollständig oder teilweise für nichtig zu erklären;

die gegen sie verhängte Geldbuße für nichtig zu erklären oder herabzusetzen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin ficht die Entscheidung der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG (Sache COMP/38.456 - Bitumen - NL) an, mit der wegen einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG eine Geldbuße gegen sie verhängt wurde.

Zur Stützung ihrer Klage macht sie Klagegründe und Argumente gleicher Art geltend wie die Klägerin in der Rechtssache T-358/06, Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans BV / Kommission.

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