Language of document : ECLI:EU:F:2011:10

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

8. Februar 2011

Rechtssache F‑60/10

Fulvia Chiavegato

gegen

Europäische Kommission

„Gütliche Beilegung – Streichung“

Gegenstand: Klage gemäß Art. 270 AEUV, der gemäß Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt, auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 13. November 2009, die Klägerin nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AST 6 beförderten Beamten aufzunehmen

Entscheidung: Die Rechtssache F‑60/10, Chiavegato/Kommission, wird im Register des Gerichts gestrichen. Die Parteien tragen die Kosten gemäß der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung.

Leitsätze

Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)