Language of document :

Rechtsmittel, eingelegt am 8. April 2013 von Luigi Marcuccio gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 28. Januar 2013 in der Rechtssache F-92/12, Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-203/13 P)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

den angefochtenen Beschluss in vollem Umfang und ausnahmslos aufzuheben;

die Sache an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage richtet sich gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 28. Januar 2013 in der Rechtssache F-92/12, Marcuccio/Kommission, mit dem die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission, Abzüge bei der Invaliditätsbeihilfe des Rechtsmittelführers für die Monate Oktober, November und Dezember 2011 vorzunehmen, sowie auf Erstattung der Abzüge als offensichtlich unzulässig abgewiesen worden ist.

Im angefochtenen Beschluss habe das Gericht festgestellt, dass die Unterschrift des Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers am Ende des am 5. September 2012 per Fax übermittelten Dokuments nicht identisch mit der in der Klageschrift sei, die am 13. September 2012 per Post eingegangen sei.

Der Rechtsmittelführer stützt sein Rechtsmittel auf das völlige Fehlen einer Begründung, auch wegen der mangelnden Beweiserhebung, Apodiktik, Tautologie, Willkür, Verfälschung und Entstellung des Sachverhalts, sowie auf einen Rechtsfehler, auch durch eine offensichtlich falsche Tatsachenwürdigung.