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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 16. April 2007 - Thierry / Kommission

(Rechtssache F-82/05)1

(Beamte - Beförderung - Nichtaufnahme in das Verzeichnis der beförderten Beamten - Beförderungsjahr 2004 - Prioritätspunkte - Verdienste - Dienstalter - Zulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Michel Thierry (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti, dann Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung des Verzeichnisses der im Beförderungsjahr 2004 nach Besoldungsgruppe A 5 beförderten Beamten, soweit der Name des Klägers nicht darin aufgeführt ist

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 281 vom 12.11.2005, S. 27 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-327/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).