Language of document : ECLI:EU:T:2021:538


 


 



Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 8. September 2021 –
AH/Eurofound

(Rechtssache T630/19)

„Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Mobbing – Antrag auf Beistand – Anfechtungsklage – Rechtshängigkeit – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Grundsatz der Übereinstimmung zwischen Klage und Beschwerde – Begründungspflicht – Unzuständigkeit des Urhebers der Handlung – Beurteilungsfehler – Haftung – Immaterieller Schaden“

1.      Beamtenklage – Rechtsschutzinteresse – Klage eines Beamten, der sich als Mobbingopfer sieht, gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beistand – Zulässigkeit

(Beamtenstatut, Art. 91)

(vgl. Rn. 37-39)

2.      Agenturen der Europäischen Union – Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) – Personal – Erlass von Entscheidungen – Zuständigkeit des Direktors von Eurofound – Möglichkeit der Vertretung durch den stellvertretenden Direktor – Umfang

(Verordnung Nr. 1860/76 des Rates, Art. 53)

(vgl. Rn. 69-71)

3.      Beamte – Entscheidung, eine Verwaltungsuntersuchung einzustellen, die infolge eines Antrags auf Beistand wegen Mobbings eingeleitet wurde – Begründungspflicht – Umfang

(Art. 296 AEUV; Beamtenstatut, Art. 25)

(vgl. Rn. 75-82)

4.      Beamte – Rechte und Pflichten – Interne Untersuchung über Mobbingvorwürfe – Erfordernis der Unparteilichkeit – Tragweite – Beanstandung durch das mutmaßliche Opfer – Beweislast

(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41)

(vgl. Rn. 98)

5.      Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Klage- und Verteidigungsgründe im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Klage- oder Verteidigungsgrund, der auf Gesichtspunkte gestützt wird, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind – Tragweite – Klage- oder Verteidigungsgrund, der auf Gesichtspunkte gestützt wird, die bereits bei Klageerhebung erkennbar waren und hätten geltend gemacht werden können – Ausschluss

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 84 Abs. 1 und 2)

(vgl. Rn. 109-113)

6.      Beamtenklage – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Abweisung einer Klage als unbegründet, ohne über die Zulässigkeit zu entscheiden – Ermessen des Unionsrichters

(vgl. Rn. 128)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV, gerichtet zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der Eurofound vom 9. November 2018, mit der die Verwaltungsuntersuchung AI‑2018/01, die infolge des vom Kläger in Bezug auf seine Dienstvorgesetzten gestellten Antrags auf Beistand wegen Mobbings eingeleitet worden war, eingestellt wurde, und zum anderen auf Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger durch diese Entscheidung entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

AH trägt neben seinen eigenen Kosten die der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) entstandenen Kosten.