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Amtsblattmitteilung

 

    URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    23. Januar 2003

in der Rechtssache T-181/01, Chantal Hectors gegen Europäisches Parlament1

(Beamte ( Bedienstete auf Zeit ( Einstellung ( Begründung ( Offensichtlicher Beurteilungsfehler ( Gleichbehandlung von Männern und Frauen)

    (Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-181/01, Chantal Hectors, wohnhaft in Brüssel, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi, gegen Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: H. von Hertzen und J. F. de Wachter), wegen Nichtigerklärung der Entscheidungen der Einstellungsbehörde über die Einweisung von Herrn B. in die Planstelle eines Verwaltungsrats niederländischer Sprache bei der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokaten) und Europäischer Demokraten des Europäischen Parlaments, mit denen die Bewerbung der Klägerin um diese Planstelle zurückgewiesen wurde, und wegen Verurteilung des Parlaments zur Zahlung von Schadensersatz wegen der behaupteten ihr entstandenen materiellen und immateriellen Schäden hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. D. Cooke sowie des Richters R. García-Valdecasas und der Richterin P. Lindh ( Kanzler: J. Palacio González, Hauptverwaltungsrat ( am 23. Januar 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - (ABl. C 303 vom 27.10.2001.A/cn