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Amtsblattmitteilung

 

Urteil des Gerichts erster Instanz

24. September 2002

in der Rechtssache T-182/01: Sophie Bachotet gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte ( Einstellung ( Auswahl von Bediensteten auf Zeit ( Ablehnung der Aufnahme in die Reserveliste ( Gleichbehandlung)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-182/01, Sophie Bachotet, Hilfskraft beim Ausschuss der Regionen, wohnhaft in Brüssel, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und V. Peere, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und H. Tserepa-Lacombe) wegen Aufhebung der in einem Schreiben vom 14. Juli 2000 enthaltenen Entscheidung des Ausleseausschusses, die Klägerin nicht in die Reserveliste für Bedienstete auf Zeit des Auswahlverfahrens COM/R/A/01/1999 aufzunehmen, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten B. Vesterdorf sowie der Richter N. J. Forwood und H. Legal, ( Kanzler: J. Palacio González, Verwaltungsrat ( am 24. September 2002 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die in dem an die Klägerin gerichteten Schreiben vom 14. Juli 2000 enthaltene Entscheidung des Ausleseausschusses, sie nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens COM/R/A/01/1999 aufzunehmen, wird aufgehoben.

2.Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - (ABl. C 317 vom 10. 11. 2001.