Language of document : ECLI:EU:T:2014:831





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 26. September 2014 –
Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T‑498/11)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Neugestaltung einer Website – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Nichtigkeitsklage – Begründungspflicht – Vergabekriterien – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Antrag auf Schadensersatz“

1.                     Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Natürliche oder juristische Personen – Klage, die geeignet ist, dem Kläger einen Vorteil zu verschaffen – Klage eines vor der Vergabephase ausgeschlossenen Bieters gegen eine Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags – Unzulässigkeit (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Rn. 26)

2.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Beurteilung anhand der dem Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung stehenden Informationen – Spätere Mitteilung von Informationen zur Ergänzung einer bereits ausreichenden Begründung – Keine Auswirkung (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Rn. 34, 162)

3.                     Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Erweiterung eines bereits vorgetragenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels – Zulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Rn. 38)

4.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Verpflichtung, auf schriftliches Ersuchen hin die Merkmale und Vorteile des angenommenen Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers mitzuteilen – Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, eine detaillierte vergleichende Untersuchung des angenommenen Angebots und des Angebots des übergangenen Bieters vorzulegen – Fehlen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Rn. 43, 45, 58, 63, 77, 103)

5.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Wahl durch den öffentlichen Auftraggeber – Nicht ausschließlich quantitative Kriterien – Zulässigkeit – Kriterium der Bedeutung der Darbietung der Angebote – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138 Abs. 2) (vgl. Rn. 109, 110, 113)

6.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz – Vom öffentlichen Auftraggeber später festgelegte Gewichtungskoeffizienten für die Unterkriterien der in den Verdingungsunterlagen und der Bekanntmachung vorgesehenen Vergabekriterien – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138 Abs. 1 bis 3) (vgl. Rn. 120-122)

7.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Rn. 123)

8.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Pflicht, den abgelehnten Bietern Informationen zum ausgewählten Angebot mitzuteilen – Einhaltung der Verpflichtung, die nicht vermuten lässt, dass der öffentliche Auftraggeber eine Bewertung aufgrund einer vergleichenden Untersuchung der Angebote vorgenommen hat (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Rn. 156)

9.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 264-268)

Objet

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das von der Klägerin abgegebene Angebot betreffend eine Dienstleistung der Neugestaltung der Website des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) abzulehnen, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.