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Beschluss des Gerichts vom 19. April 2016 – Portugal/Kommission

(Rechtssache T-551/15)1

(Nichtigkeitsklage – EGFL und ELER – Klagefrist – Beginn – Verspätung – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes, M. Figueiredo, P. Estȇvão und J. Saraiva de Almeida)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Guerra e Andrade und J. Guillem Carrau)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1119 der Kommission vom 22. Juni 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2015, L 182, S. 39), soweit bestimmte von der Portugiesischen Republik getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Portugiesische Republik wird verurteilt, neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1     ABl. C 389 vom 23.11.2015.