Language of document :

Klage, eingereicht am 26. März 2011 - Schönberger/Parlament

(Rechtssache T-186/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Peter Schönberger (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Mader)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die dem Kläger mit Schreiben vom 25. Januar 2011 mitgeteilte Entscheidung des Beklagten für nichtig zu erklären, mit der die Prüfung seiner Petition Nr. 1188/2010 abgeschlossen wurde, ohne dass sich der Petitionsausschuss mit dem Inhalt der Petition befasst hat;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger Folgendes geltend:

1.     Die angefochtene Entscheidung sei unter Verstoß gegen das Petitionsgrundrecht des Klägers ergangen, da der Petitionsausschuss des Parlaments trotz der Zulässigkeit der Petition des Klägers die Befassung mit dem darin vorgebrachten Anliegen abgelehnt habe, und dadurch dem Kläger das Recht auf inhaltliche Behandlung seiner Petition versagt geblieben sei.

2.     Das Parlament habe das Recht des Klägers auf Begründung verletzt, da die angegriffene Entscheidung keinerlei Hinweis auf die Gründe für die Nichtbefassung des Petitionsausschusses mit dem Petitionsbegehren enthalte.

____________