Klage, eingereicht am 9. Oktober 2008 - Wilfer/HABM (Kopfplatte einer Gitarre)
(Rechtssache T-458/08)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Hans-Peter Wilfer (Markneukirchen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Kockläuner)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge des Klägers
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Beklagten vom 25.07.2008, Beschwerdesache R 78/2007-4 vollständig aufzuheben;
die Verfahrenskosten dem Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, welche die Kopfplatte einer Gitarre darstellt, unter Beanspruchung der Farben silber, grau und braun für Waren der Klassen 9 und 15 (Nr. 2 639 821)
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
Verletzung der Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94
1;
Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes, einschließlich der Verkennung der Beweislastregeln gem. Art. 74 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94;
Verletzung der Begründungspflicht im Sinne von Art. 73 S. 1 der Verordnung Nr. 40/94;
Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).