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Klage, eingereicht am 9. Oktober 2008 - Wilfer/HABM (Kopfplatte einer Gitarre)

(Rechtssache T-458/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Hans-Peter Wilfer (Markneukirchen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Kockläuner)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge des Klägers

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Beklagten vom 25.07.2008, Beschwerdesache R 78/2007-4 vollständig aufzuheben;

die Verfahrenskosten dem Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, welche die Kopfplatte einer Gitarre darstellt, unter Beanspruchung der Farben silber, grau und braun für Waren der Klassen 9 und 15 (Nr. 2 639 821)

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

Verletzung der Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/941;

Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes, einschließlich der Verkennung der Beweislastregeln gem. Art. 74 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94;

Verletzung der Begründungspflicht im Sinne von Art. 73 S. 1 der Verordnung Nr. 40/94;

Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).