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Klage, eingereicht am 1. März 2013 - Lardini/HABM (Abbildung einer Blume)

(Rechtssache T-131/13)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Lardini Srl (Filottrano, Italia) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Roncaglia, G. Lazzeretti, F. Rossi und N. Parrotta)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Dezember 2012 in dem Verfahren R 2578/2011-1 aufzuheben;

dem HABM die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der im Beschwerdeverfahren R 2578/2011-1 entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: aus einer Blume bestehende Positionsmarke für Waren der Klasse 25

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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