Klage, eingereicht am 1. März 2013 - Lardini/HABM (Abbildung einer Blume)
(Rechtssache T-131/13)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Lardini Srl (Filottrano, Italia) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Roncaglia, G. Lazzeretti, F. Rossi und N. Parrotta)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Dezember 2012 in dem Verfahren R 2578/2011-1 aufzuheben;
dem HABM die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der im Beschwerdeverfahren R 2578/2011-1 entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: aus einer Blume bestehende Positionsmarke für Waren der Klasse 25
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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