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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Antonio Enrico Tatti gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 6. Dezember 2001

    (Rechtssache T-296/01)

    Verfahrenssprache: Französisch

Antonio Enrico Tatti, wohnhaft in Overijse (Belgien), hat am 6. Dezember 2001 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Lucas Vogel, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 16. August 2001 aufzuheben, mit der die Beschwerde des Klägers vom 11. Februar 2001 gegen die Entscheidung des Berufungsbeurteilenden vom 21. November 2000 über die Ablehnung einer Überprüfung der Beurteilung des Klägers zurückgewiesen wurde;

(die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2 500 Euro zu verurteilen;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger auf eine Verletzung der Artikel 5, 6 und 7 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts, da das gesamte Beurteilungsverfahren fehlerhaft sei und insbesondere die von der Verwaltung für die Erstellung der Beurteilung zu beachtenden Fristen nicht eingehalten worden seien. Der Kläger beruft sich ferner auf eine Verletzung von Artikel 43 des Statuts, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und eine Verletzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung. Seine Beurteilung beruhe auf willkürlich festgelegten Beurteilungsregeln, die die Ermessensfreiheit der aufeinander folgenden Beurteilenden zunichte gemacht hätten.

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