Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. April 2008 - Boudova u. a. / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Zu Beamten ernannte Hilfskräfte - Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlicht wurde - Beschwerende Maßnahme - Zulässigkeit der Klage)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Stanislava Boudova u. a. (Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der ablehnenden Entscheidung über die Anträge der Kläger, ehemaliger Hilfskräfte, die nach erfolgreicher Teilnahme an allgemeinen Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppen B5/B4 zu Beamten ernannt wurden, auf Überprüfung der Einstufung in die Besoldungsgruppe - Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 247 vom 20.10.2007. S. 42.