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Klage, eingereicht am 9. Juli 2009 - Aiello/HABM - Cantoni ITC (100 % Capri)

(Rechtssache T-279/09)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Parteien

Kläger: Antonino Aiello (Vico Equense, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Coccia und L. Pardo)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Cantoni ITC SpA (Mailand, Italien)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 2. April 2009, zugestellt per Fax am 14. Mai 2009, in der Sache R 1148/2008-1, Antonino Aiello gegen Cantoni ITC S.p.A., aufzuheben und in Abänderung dieser Entscheidung den Widerspruch B 856 163 gegen die Eintragung der Marke "100 % CAPRI" für Waren der Klassen 3, 18 und 25 (Nr. 003563848) zurückzuweisen;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die den Zahlen-Wort-Bestandteil "100 % Capri" für Waren der Klassen 3, 18 und 25 enthält (Anmeldung Nr. 3 563 848).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: CANTONI L.T.C. S.p.A.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke (Anmeldung Nr. 2 689 891) und nationale Marke, die den Wortbestandteil "CAPRI" enthält, für Waren der Klassen 3, 18 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wird stattgegeben, und die Anmeldung wird für alle in Rede stehenden Waren zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke sowie gegen Art. 50 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ersetzt durch die Verordnung Nr. 207/2009).

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