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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 17. Juli 2009 - Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter/HABM (GG)

(Rechtssache T-278/09)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter eV (Gau-Algesheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Schindler)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge des Klägers

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. April 2009 (Sache R 1568/2008-1) aufzuheben.

Dem HABM seine eigenen Kosten und die Kosten des Klägers aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "GG" für Waren der Klasse 33 (Anmeldung Nr. 6 388 284)

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: : Verletzung von Art. 75 aufgrund mangelhafter Begründung der Entscheidung und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die angemeldete Marke über das erforderliche Mindestmass an Unterscheidungskraft verfüge und kein Freihaltungsbedürfnis bestehe

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1)