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Klage, eingereicht am 25. April 2024 – Pinpoint Innovations/Kommission

(Rechtssache T-223/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Pinpoint Innovations Ltd (Clarina, Irland) (vertreten durch Rechtsanwalt K. Kelly)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss C(2024) 1172 final der Kommission vom 17. Februar 2024 über die Rückforderung von 122 662,74 Euro (einhundertzweiundzwanzigtausendsechshundertzweiundsechzig Euro und vierundsiebzig Cent) zuzüglich Zinsen von der Pinpoint Innovations Limited für nichtig zu erklären;

eine Verlängerung der Frist für die Durchführung der Finanzhilfevereinbarung und die Bereitstellung von Finanzmitteln zu gewähren;

hilfsweise, in Ausübung der Befugnis des Gerichts zur unbeschränkten Nachprüfung, die gegen die Klägerin verhängte Geldbuße herabzusetzen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Die Beklagte habe es versäumt und/oder sich geweigert, die in der Finanzhilfevereinbarung enthaltenen Klauseln über höhere Gewalt bei ihren Feststellungen in dem angefochtenen Beschluss zu berücksichtigen.

Die Beklagte habe es versäumt und/oder sich geweigert, eine „flexible und vorteilhafte“ Haltung gegenüber der Klägerin einzunehmen, und zwar entgegen den in ihren FAQ vom Dezember 2020 veröffentlichten Angaben.

Auch sofern der angefochtene Beschluss im Übrigen rechtmäßig sein sollte, müsse der Betrag, den die Klägerin der Beklagten angeblich schulde, für nichtig erklärt oder herabgesetzt werden, weil a) die Klägerin durch die weltweite Pandemie an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert worden sei und/oder b) die Beklagte es unterlassen habe, die vollständige Durchführung des „Projekts Tracworx“ zu erleichtern, als dies gefahrlos und rechtlich möglich gewesen sei.

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