Klage, eingereicht am 24. Januar 2011 - Fraas/HABM (Karomuster in den Farben dunkelgrau, hellgrau, schwarz, beige, dunkelrot und hellrot)
(Rechtssache T-50/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Würtenberger und R. Kunze)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. November 2010 in der Sache R 1316/2010-4 aufzuheben;
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die ein Karomuster in den Farben dunkelgrau, hellgrau, schwarz, beige, dunkelrot und hellrot darstellt, für Waren der Klassen 18, 24 und 25.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig sei, sowie Verstoß gegen Art. 75 und 76 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer sich nicht mit dem umfangreichen tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen der Klägerin auseinandergesetzt habe.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).