Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 19. Oktober 2010 – Nencini/Parlament
(Rechtssache T‑431/10 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Mitglied des Europäischen Parlaments – Rückforderung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz und Reisen gezahlt worden waren – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit“
1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters (Art. 256 Abs. 1 AEUV, Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 8-9)
2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Beweislast – Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der die Verpflichtung festgestellt wurde, zu Unrecht an eines seiner Mitglieder gezahlte Zulagen zurückzufordern – Situation, die für den Kläger bloß mit einer Unannehmlichkeit verbunden ist – Keine Zwangsvollstreckung der Entscheidung – Keine drohende Gefahr eines schweren Vermögensschadens – Fehlende Dringlichkeit (Art. 256 Abs. 1 AEUV, Art. 278 AEUV und Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 12-17)
3. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der die Verpflichtung festgestellt wurde, zu Unrecht an eines seiner Mitglieder gezahlte Zulagen zurückzufordern – Notwendigkeit für das Parlament, ein Verfahren vor einem zuständigen nationalen Gericht einzuleiten, wenn nicht freiwillig gezahlt wird – Fehlende Dringlichkeit (Art. 256 Abs. 1 AEUV, Art. 278 AEUV und Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnr. 19)
Gegenstand
| Antrag auf Aussetzung des Vollzugs mehrerer Rechtsakte des Parlaments betreffend die Rückforderung von Zulagen des Parlaments, die zu Unrecht gezahlt worden sein sollen |
Tenor
1. | | Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. | | Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten. |