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Klage, eingereicht am 13. Juni 2014 – Remolcadores Nosa Terra und Hospital Povisa/Kommission

(Rechtssache T-432/14)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerinnen: Remolcadores Nosa Terra, SA (Vigo, Spanien) und Hospital Povisa, SA (Vigo) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Otero Novas)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

den angefochtenen Beschluss, soweit er die Rückforderung der Vorteile vorsieht, die die an verschiedenen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen beteiligten Klägerinnen dem Beschluss zufolge erlangt haben, für nichtig zu erklären und

der Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der im vorliegenden Verfahren angefochtene Beschluss ist derselbe wie in der Rechtssache T-515/13, Kommission/Spanien.

Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen Folgendes geltend:

Das spanische True-Lease-Modell (SEAF) sei ein Gesamtpaket. Die einzelnen Maßnahmen, die nach dem Kriterium der Kommission als solche rechtmäßig oder rechtswidrig seien, seien im Rahmen des Gesamtpakets unerlässlich, um mit spanischen Werften Verträge über den Bau von Schiffen abschließen zu können.

Zwar seien die von der Kommission als rechtswidrig eingestuften unmittelbaren Vorteile den beteiligten wirtschaftlichen Interessenvereinigungen zugutegekommen, doch sei das gesamte System so konzipiert und angewandt worden, dass diese Vorteile allen am System Beteiligten zuteil geworden seien: Werften, wirtschaftlichen Interessenvereinigungen, Reedern, den organisierenden Banken und den bei verschiedenen Transaktionen vermittelnden Gesellschaften.

Die Kommission habe in ihrem Beschluss festgestellt, dass der Staat verpflichtet sei, die rechtswidrig gewährten Beihilfen wiedereinzuziehen, jedoch nur von den wirtschaftlichen Interessenvereinigungen, während die übrigen am System Beteiligten von der Rückzahlungspflicht ausgenommen worden seien.

Es fehle sowohl an einer Begründung dafür, weshalb in diesem Fall von der Möglichkeit einer Wiedereinziehung Gebrauch gemacht worden sei, als auch dafür, weshalb ausschließlich die wirtschaftlichen Interessenvereinigungen zur Rückzahlung verpflichtet worden seien.

Die Entscheidung, ausschließlich die wirtschaftlichen Interessenvereinigungen zur Rückzahlung zu verpflichten, sei zu anderen Zwecken erfolgt als denen, die die Kommission dazu berechtigten, eine Rückzahlung zu verlangen.