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Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Törvényszék (Ungarn), eingereicht am 6. März 2024 – Genmab A/S

(Rechtssache C-181/24, Genmab)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Vorlegendes Gericht

Fővárosi Törvényszék

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragstellerin: Genmab A/S

Anderer Beteiligter im Verfahren: Szellemi Tulajdon Nemzeti Hivatala

Vorlagefrage

Ist Art. 3 Buchst. b und d der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel1 dahin auszulegen, dass eine Genehmigung für das Inverkehrbringen, die vor der im Antrag auf Erteilung des Zertifikats angegebenen Genehmigung für das Inverkehrbringen für das identische Erzeugnis erteilt wurde, auch dann als die erste Genehmigung für das Inverkehrbringen im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, wenn diese frühere Genehmigung für das Inverkehrbringen noch vor der Einreichung des Antrags auf Erteilung des Zertifikats widerrufen wurde?

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1 ABl. 2009, L 152, S. 1.