Urteil des Gerichts vom 18. September 2015 – IOC-UK/Rat
(Rechtssache T-428/13)1
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation – Einfrieren von Geldern – Anspruch auf rechtliches Gehör – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit – Eigentumsrecht – Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Iranian Oil Company UK Ltd (IOC-UK) (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: J. Grayston, Solicitor, Rechtsanwälte P. Gjørtler, G. Pandey, D. Rovetta, M. Gambardella, D. Sellers und N. Pilkington)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: V. Piessevaux und M. Bishop)
Streithelfer zur Stützung der Anträge des Beklagten: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Behzadi-Spencer und V. Kaye, dann V. Kaye, jeweils im Beistand von M. Gray, Barrister)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung zum einen des Beschlusses 2013/270/GASP des Rates vom 6. Juni 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 156, S. 10) und zum anderen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 522/2013 des Rates vom 6. Juni 2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 156, S. 3).
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Iranian Oil Company UK Ltd (IOC-UK) trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.
____________1 ABl. C 313 vom 26.10.2013.