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Urteil des Gerichts vom 29. November 2023 – Beauty Boutique/EUIPO – Lightningbolt Europe (Darstellung eines Blitzes)

(Rechtssache T-12/23)1

(Unionsmarke Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Unionsbildmarke, die einen Blitz darstellt – Ältere Unionsbildmarke, die einen Blitz darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Beauty Boutique sp. z o.o. (Warschau, Polen) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Nowakowski)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch A. Ringelhann und J. Ivanauskas als Bevollmächtigte)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Lightningbolt Europe SA (São Cosme Vale, Portugal) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Sousa e Silva)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 5. Oktober 2022 (Sache R 668/2022-5).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beauty Boutique sp. z. o.o. trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Lightningbolt Europe SA für das Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 94 vom 13.3.2023.