Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2023 – BB Services/EUIPO – Lego Juris (Form einer Spielzeugfigur)
(Rechtssache T-298/22)1
(Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Dreidimensionale Unionsmarke – Form einer Spielzeugfigur – Absolute Nichtigkeitsgründe – Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist – Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i und ii der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i und ii der Verordnung (EU) 2017/1001])
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: BB Services GmbH (Flörsheim am Main, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Krogmann)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch E. Nicolás Gómez und D. Hanf als Bevollmächtigte)
Anderer Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Lego Juris A/S (Billund, Dänemark) (vertreten durch Rechtsanwältin V. von Bomhard und Rechtsanwalt J. Fuhrmann)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin, die BB Services GmbH, die Aufhebung und Abänderung der Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 16. März 2022 (Sache R 1354/2021-5).
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die BB Services GmbH trägt die Kosten.
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1 ABl. C 257 vom 4.7.2022.