Language of document :

Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2023 – QI/Kommission

(Rechtssache T-807/21)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Mobbing – Art. 12a des Statuts – Antrag auf Beistand – Ablehnung des Antrags – Art. 24 des Statuts – Anfangsbeweis – Grundsatz der guten Verwaltung – Fürsorgepflicht – Recht auf Anhörung – Beurteilungsfehler – Haftung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: QI (vertreten durch Rechtsanwältin N. Flandin)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. Bohr, L. Hohenecker und T. Lilamand als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV beantragt die Klägerin zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2021, mit der ihr Antrag auf Beistand abgelehnt wurde, und der Entscheidung vom 27. September 2021, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen wurde, sowie zum anderen den Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr dadurch entstanden sein soll, dass sie gemobbt und ihr Antrag auf Beistand abgelehnt wurde.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

QI trägt die Kosten.

____________

1     ABl. C 73 vom 14.2.2022.