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Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2015 – Intrasoft International/Kommission

(Rechtssache T-403/12)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Technische Hilfe für die Zollverwaltung in Serbien zur Unterstützung der Modernisierung des Zollsystems – Interessenkonflikt – Ablehnung des Angebots eines Bieters durch die Delegation der Union in der Republik Serbien – Stillschweigende Zurückweisung der Beschwerde gegen die Ablehnung des Angebots)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Intrasoft International SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und E. Georgieva)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission, vertreten durch die Delegation der Europäischen Union in der Republik Serbien, vom 10. August 2012, in dem es heißt, dass der Dienstleistungsauftrag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/131367/C/SER/RS, „Technische Hilfe für die Zollverwaltung in Serbien zur Unterstützung der Modernisierung des Zollsystems“ (ABl. 2011/S 160-262712), nicht an das Konsortium vergeben werden könne, dem die Intrasoft International SA angehörte, und auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Zurückweisung der von der Klägerin gegen das Schreiben vom 10. August 2012 eingelegten Beschwerde

Tenor

Die im Schreiben der Delegation der Europäischen Union in der Republik Serbien als von der Kommission nachgeordnet bevollmächtigter öffentlicher Auftraggeber vom 10. August 2012 enthaltene Entscheidung, das im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/131367/C/SER/RS, „Technische Hilfe für die Zollverwaltung in Serbien zur Unterstützung der Modernisierung des Zollsystems“, abgegebene Angebot des Konsortiums, dem die Intrasoft International SA angehörte, abzulehnen, wird für nichtig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 343 vom 10.11.2012.